Wettbewerbsvorteile durch adaptive Systeme
Für ein langfristig stabiles Wirtschaften müssen Unternehmen mit Veränderungen umgehen können. Viele äußere Einflussfaktoren durch Änderungen am Markt und auch beispielsweise durch stetig neu erscheinende technologische Innovationen machen es erforderlich, dass sich Unternehmen als Ganzes darauf einstellen müssen. Beschrieben wird die dafür benötigte Reaktionsfähigkeit in diesem Zusammenhang oft mit dem Begriff „Business Agility“. Sich anpassen zu können und Veränderungen im Markt und in den Rahmenbedingungen zu seinem Vorteil nutzen können, wird immer wichtiger.
Für die zugrunde liegenden Systeme bedeutet dies, dass sie gute Adaptivitätseigenschaften aufweisen müssen. Diese bilden die Voraussetzung, um in Geschäftsanwendungen erforderliche Veränderungen schlussendlich umsetzen zu können. Das gilt insbesondere für individuelle Software-Lösungen, die für Unternehmen immer ein bedeutendes Investment darstellen. Sie müssen sich dementsprechend langfristig amortisieren und können nicht einfach mal schnell nebenbei neu entwickelt werden. Darüber hinaus bilden individuelle Lösungen oftmals den Kern eines für das Unternehmen zentralen digital abgebildeten oder unterstützten Wettbewerbsvorteils. Um so mehr spielen Adaptivitätseigenschaften in diesem Fall eine noch größere Rolle, da man diesen Wettbewerbsvorteil dauerhaft halten und gegebenenfalls langfristig durch Anpassung und Erweiterung der Lösung erweitern möchte.
Adaptivitätseigenschaften
Unter dem Begriff Adaptivitätseigenschaften werden je nach Betrachtungsweise unterschiedliche Aspekte und Qualitätseigenschaften subsumiert, wie beispielsweise Wartbarkeit, Erweiterbarkeit, Änderbarkeit oder auch die Anpassbarkeit eines Systems. Je nach Art der gewünschten oder notwendigen Veränderungen sind unterschiedliche Systembestandteile betroffen. Vor allem lassen sich nicht alle künftigen Änderungen vorhersehen. Besonders um diese Änderungen, die sich nicht klar vorhersehen lassen, soll es im weiteren Verlauf gehen. Also weniger um obligatorisch statt findende Library Versions Upgrades oder die konfigurative Anpassung des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes. Sondern eher um Veränderungen, die in den grundsätzlichen Aufgabenbereich der betroffenen Software fallen, sich aber nur durch eine Anpassung der Implementierung bewerkstelligen lassen.
Ein Beispiel hierfür wäre bspw. ein Unternehmen, das seinen Kunden Mietmodelle für bestimmte Produkte anbietet. Nehmen wir an, dieses Unternehmen entschließt sich nun dazu, das zuvor rein zeitbasierte „Mietmodell“ auf eine nutzungsbasierte Abrechnung (pay-per-use) zu erweitern. Dann ist in der Folge klar, dass in einem Software gestützten Prozess viele Bereiche wie z.B. Angebots-, Vertragsverwaltungs- und Abrechnungsprozesse (und möglicherweise noch mehr) in irgendeiner Form von entsprechend notwendigen Anpassungen betroffen sind, die man zuvor so nicht im Blick hatte.